18.09.2025 – An der Septembersession 2025 hat der Kantonsrat im Rahmen der Beratung des Berichts zum Lehrpersonenmangel der Regierung den Auftrag gegeben, die Kündigungsfrist für Lehrpersonen von drei auf vier Monate zu erhöhen. Die Anpassung soll mit der Revision des Volksschulgesetzes erfolgen. Der KLV St. Gallen lehnt diese Erhöhung ab. Für den Berufsverband der Lehrpersonen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und trägt kaum etwas zur Behebung des Lehrpersonenmangels bei.